F63.1
Pathologische Brandstiftung [Pyromanie]

Die Störung ist durch häufige tatsächliche oder versuchte Brandstiftung an Gebäuden oder anderem Eigentum ohne verständliches Motiv und durch eine anhaltende Beschäftigung der betroffenen Person mit Feuer und Brand charakterisiert. Das Verhalten ist häufig mit wachsender innerer Spannung vor der Handlung und starker Erregung sofort nach ihrer Ausführung verbunden.

Exkl.: Brandstiftung:

• als Grund zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer psychischen Störung (Z03.2)

• bei Intoxikation mit Alkohol oder psychotropen Substanzen (F10-F19, vierte Stelle .0)

• bei organischen psychischen Störungen (F00-F09)

• bei Schizophrenie (F20.-)

• bei Störungen des Sozialverhaltens (F91.-)

• durch Erwachsene mit dissozialer Persönlichkeitsstörung (F60.2)