Die schriftliche Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG)

Die schriftliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie findet bei den meisten Gesundheitsämtern am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Mit wenigen Ausnahmen handelt es sich, um eine bundeseinheitliche Multiple-choice-Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie, die aus 28 Fragen besteht, von denen zum Bestehen mindestens 21 Fragen richtig beantwortet werden müssen. Da der Amtsarzt nach den gesetzlichen Richtlinien zur Durchführung die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie nach eigenem Ermessen gestalten kann, sind bundesweite Abweichungen möglich. Zum einen gibt es wenige Amtsärzte, die einen eigenen Multiple-choice-Test erstellen. Zum anderen gibt es Gesundheitsämter, die Fragen stellen, die schriftlich zu beantworten sind. So prüfen auch mansche Gesundheitsämter zu anderen Zeiten und mehrmals im Jahr. Maßgeblich für die Prüfungsanmeldung ist der erste Wohnsitz.

Sehr große Unterschiede gibt es bundesweit bei der mündlichen Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie, da hier jeder Amtsarzt seine Fragen selber bestimmt.

Prüfungssimulation

Jede der rechts aufgeführten Prüfungen zum Heilpraktiker für Psychotherapie, stellt mit 28 Fragen eine reale Prüfungssituation dar. Die Bedingungen sind hierbei leicht erschwert, da die Anzahl der richtigen Antworten selbständig gewählt werden muss (in der Prüfung sind bei vielen Fragen mögliche Kombinationsantworten vorgegeben). Von den Antworten kann jede richtig oder falsch sein. So sind genau alle richtigen Antworten zu wählen, ansonsten wird die Frage insgesamt als falsch bewertet.

In der Prüfung haben Sie 55 Minuten Zeit um alle Fragen zu lösen.

Wählen sie nach dem Beantworten der Multiple-Choice-Fragen am Seitenende „Auswertung“, um ein Prüfungsergebnis zu erhalten.

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 21 Fragen richtig beantwortet wurden.

Viel Erfolg beim Testen!