Das Heilpraktikergesetz regelt die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ und enthält Ordnungswidrigkeiten und Strafbestände, die mit der Ausübung der Heilkunde verbunden sind. So darf die Heilkunde nicht im Umerziehen ausgeübt werden. Zudem ist geregelt, welche Krankheiten der Heilpraktiker nicht behandeln darf.