Simulation zur mündlichen Heilpraktikerüberprüfung

(beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)

Frage 5

Was hat der Heilpraktiker für Psychotherapie mit Psychopharmaka zu tun?

Antwort 5

Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf weder Medikamente herstellen noch abgeben oder verordnen, das ist ausschließlich Ärzten beziehungsweise Apothekern vorbehalten. Heilpraktiker für Psychotherapie haben zwar nicht die Erlaubnis, Psychopharmaka zu verschreiben, aber es gehört in ihren Verantwortungsbereich, diese Medikamente, ihre Wirkung auf das zentrale Nervensystem und ihre Nebenwirkungen zu kennen. Er muss sich mit Psychopharmaka und deren Wirkungen und Nebenwirkungen auskennen, da er Patienten begleitend behandeln könnte, die entsprechende Medikamente einnehmen. Auch bei diesen Patienten darf er nicht in die Medikamentenverordnung des Arztes eingreifen.