Heilpraktikerüberprüfung in Sachsen

Anmeldung:

im Freistaat Sachsen wird die Antragstellung auf Erteilung und Anmeldung durch die jeweiligen Ordnungsämter geregelt, in deren Bereich die Niederlassung gegründet werden soll (vgl. § 11 Abs. 2 HPG i.V.m. § 3 DVO-HPG).

Prüfungsorte:

Gesundheitsamt Leipzig
Ordnungsamt Sicherheitsbehörde,
04092 Leipzig,

In der Pragerstr. 20, Aufgang A, Raum 316, können Sie persönlich vorsprechen.

Tel. 0341/123-8681
Fax. 0341/123-8955

bengelhardt@leipzig.de

Gesundheitsamt Zittau
Hochwaldstr. 29
02763 Löbau-Zittau
Mo. - Do. 8.00 - 12.00
Mi. - 14.00 - 17.00
Fr. 8.00 - 12

Prüfungstermine:

Die Prüfung wird jeweils im Frühjahr und im Herbst abgehalten.

Prüfungsablauf:

Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden dem Antragsteller 60 Fragen im Antwort- Wahl- Verfahren gestellt. Pro Frage stehen zwei Minuten zur Beantwortung zur Verfügung. Antragsteller, die mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet haben, werden für den mündlichen Teil zugelassen.Die mündlicheÜberprüfung wird ca. 4-5 Wochen nach der schriftlichen angesetzt und findet als Einzelprüfung statt. Sie dauert pro Person dreißig Minuten. Ein tätiger Heilpraktiker wirkt als Beisitzer gutachtlich mit.

Kosten:

Die gesamten Gebühren incl. Erteilung der Erlaubnis betragen ca. Euro 500,-