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Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
April 2013

Gesundheitsamt Braunschweig

Gedächtnisprotokoll

Anwesende:

Herr G. – Vorsitzender

Herr P. (Dr. oder Dipl. Psych. ?) – Psychologischer Psychotherapeut

Fr. Dr. K. – Psychiaterin

Ich wurde sehr freundlich begrüßt und war natürlich trotzdem nervös. Der Vorsitzende wies mich aber sofort darauf hin, dass sie gerne das Fenster aufmachen könnten oder ich auch sonst Wünsche äußern könnte, um die Situation für mich angenehmer zu gestalten.

Nach kurzer Erklärung des Ablaufs der Prüfung (20 min. Fragen vom Psychologischen Psychotherapeuten, 20 min. Fragen der Psychiaterin) ging es dann auch schon los mit den Fragen vom Psychologischen Psychotherapeuten:

  • Warum sind sie hier?
  • Wie möchten sie arbeiten?
  • Mit welchen Therapieformen?
  • Welche kennen sie? – Es ging dann primär um Verhaltenstherapie, kognitive Verhaltenstherapie, systematische Desensibilisierung - wann, warum?
  • Angststörung – Phobien, welche Unterschiede bestehen? Welche therapeutischen Maßnahmen gibt es?
  • Entspannungsmethoden: Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung erklären und erläutern für was sie geeignet sind.
  • Gesprächstherapie erklären: Beck u. Ellis

Fr. Dr. K. (Psychaterin)

  • Schizophrenie erklären, Symptome, welche Formen gibt es?
  • Schizophrenia symplex – Differentialdiagnose
  • Schizoaffektive Störung – erklären
  • Bipolare affektive Störung erklären, welche Medikamente werden eingesetzt?
  • Fallbeispiel: Betroffener klagt über Bauchschmerzen, ist antriebslos und fühlt sich nicht gut, wenn er zur Arbeit geht. Er ist auch der Ansicht, dass seine Kollegen über ihn reden.

Verdacht: Mobbing-Burnout wurde bestätigt.

  • Welche für Maßnahmen können ergriffen werden und sonstiges weiteres Vorgehen.
  • Persönlichkeitsstörungen, welche gibt es?
  • verschiedene Persönlichkeitsstörungen erklären und Therapiemethoden benennen
  • Borderline-Therapiemethoden … DBT usw.

Herr G. (Vorsitzender)

„Was tun sie, wenn eine offensichtlich suizidgefährdete Person in ihre Praxis kommt und sich auf ihr Bitten hin, nicht selbst in eine psychiatrische Einrichtung begibt?“

Ich habe dann kurz die Vorgehensweise erklärt – wobei die Prüfer es sehr gut fanden, dass ich wusste, dass in Niedersachsen bis ZUM ENDE des darauffolgenden Tages eine zwangsweise Unterbringung, ohne richterlichen Beschluss, erlaubt ist und es sich NICHT um 24 Stunden handelt.

In welchem Gesetz ist das zu finden?
(Tipp: Ruft bei Eurem zuständigen sozial-psychiatrischen Dienst an, die erklären einem das am Besten und auch wie das Prozedere am Wochenende usw. ist)

Dann wurde ich freundlich hinausgebeten und nach kurzer Wartezeit kam der Vorsitzende raus, lächelte und bat mich herein.
Mir wurde dann sofort mitgeteilt, dass die Prüfer nicht der Ansicht sind, dass ich eine Gefahr für die Volksgesundheit darstelle und sie mir viel Erfolg für meinen beruflichen Lebensweg wünschen.

Vor Freude bin ich beim Rausgehen fast gegen die Tür gerannt … ;-) )

P.S.: Ich habe die Antworten bewusst nicht mit eingetragen … alles was man nochmals nachliest, kann einen nur sicherer machen … ;-) ) … und wie gesagt, die Prüfer waren nett und auch Verständnisfragen wurden gerne beantwortet.

Ich habe übrigens Ostern meinen Bescheid bekommen und hatte dann ganze zwei Wochen um mich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Zwischendurch hatte ich immer wieder „Hänger“ wo ich dachte, dass ich das alles nicht mehr schaffe und war am Ende. Aber mein Studienleiter hat irgendwann einmal gesagt … UND TROTZDEM … raus aus der Komfortzone nur daran kann man wachsen – wenn man es dann geschafft hat, ist man umso stolzer. Und wenn nicht – auch nicht schlimm, beim nächsten Mal klappt es bestimmt und alles hat irgendwo einen Sinn – auch wenn man ihn im ersten Moment nicht unbedingt erkennt.

In diesem Sinne: Viel Erfolg und glaubt an Euch!