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Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie im Januar 2014

Gesundheitsamt Düsseldorf

Protokoll der mündlichen Überprüfung im Januar 2014 vor dem Gesundheitsamt Düsseldorf

 ·Vorstellung der Anwesenden

  • Aufforderung, mein Therapieverfahren zu erklären (VT). Ich wurde etwa 15 Minuten quer durch die VT gefragt. Besonders das Thema „Verstärker“ wurde sehr ausführlich abgefragt.
  • 1. Fall (Psychologin): eine junge Kommissarin wird zu einem Leichenfund mitgenommen. Danach verändert sie sich. Sie zieht sich zurück, beschafft sich alles, was sie über Leichen und Tod zu lesen findet, kann nicht mehr arbeiten und wird depressiv. Sie wird beurlaubt und sieht beim Duschen Blut aus dem Abfluss hochsteigen.

Ich schieße mich nach psych. path. Befund und weiteren Fragen zur Anamnese auf PTBS ein. Erkenne das Blut im Abfluss nicht als Halluzination und beiße mich an den Symptomen einer PTBS fest – falsch!

Ich sage noch, dass ich sie behandeln darf und nehme den frostigen Gesichtsausdruck der Prüferin nicht wahr. Die Frau hat eine beginnende Psychose und gehört damit in ärztliche Hände!

 

  • 2. Fall: Hier soll ich die Suizidalität beurteilen. Eine Frau zieht neu in eine Stadt und lebt mit einem Alkoholiker zusammen. Sie findet keinen Anschluss, ist viel alleine und zeigt depressive Symptome. Weiterhin hat sie schon in der Vergangenheit sehr häufig die Arbeitsstelle gewechselt und hat sehr intensive, aber instabile und wechselhafte Beziehungen. Auch die aktuelle ist intensiv, aber sehr problematisch, weil der Partner sie z.B. durch Ausdrücken von Zigaretten auf dem Rücken misshandelt.

Ich erhebe den psych. path. Befund und frage sehr detailliert nach Suizidalität. Diese wird von der Frau verneint! Sage, dass sie dann vermutlich nicht gefährdet ist und lasse es dabei bewenden. Falsch! Misshandelte Frauen sind IMMER als suizidal einzustufen, auch, wenn sie dieses verneinen. Damit hatte ich auch diesen Fall falsch beurteilt.

  • 1. Heilpraktikerin (die Frau hatte immer die Augen geschlossen und der Kopf sackte nach unten. Selbst während der Zeit, in der sie aktiv Fragen stellte und damit auch vermutlich auf Antworten wartete. Hat mich sehr verunsichert): Wollte wissen, welche körperlich bedingten psychischen Störungen es gibt und wie man sie einteilt (akut und chronisch). Wollte Demenz etwas ausführlicher erklärt haben. War aber insgesamt sehr leicht zu beantworten.
  • 2. Heilpraktiker und ein weiterer Fall: Eine Mutter will für ihre sie besuchende Tochter einen Kuchen backen und hat immer wieder Angst, dass das Salz vergiftet sei. Sie kauft mehrfach neues Salz, hat aber sofort wieder Angst, dass Gift darin sei. Sie weiß, dass ihre Sorge unbegründet ist, kann aber nichts dagegen tun. Diagnose? Zwangsstörung.

 

Die Prüfung dauerte 50! Minuten und ich musste etwa 10 Minuten warten, bis man mir sagte, dass es nicht gereicht habe. Ich hätte zwar ein exzellentes theoretisches Wissen, aber in der Praxis wäre ich eine Gefahr für meine Klienten. Die Stimmung war sehr ernst und kühl.

 

Leider musste ich ihnen in allen Punkten recht geben und bin sehr kleinlaut aus dem Amt geschlichen. Ich habe viel, viel zu schnell Diagnosen gestellt und dann auch auf ihnen beharrt, ohne zu sagen, dass es sich um …. handeln KÖNNTE aber dass es genau so gut …. sein könnte. 

Inzwischen habe ich die Prüfung wiederholt und mit Lob bestanden.