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Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie Januar 2017

Gedächtnisprotokoll vom Gesundheitsamt Krefeld

 

Anwesende Prüfungskommission: Leitende Ärztin, Herr Dr. Stiefelhagen, eine HP und ein weiterer Herr.

Es war eine sehr angenehme Atmosphäre, alle waren sehr freundlich! Nachdem die Formalien erledigt waren, wurde mir die Prüfungskommission vorgestellt.

 

Unmittelbar danach begann die Prüfung durch eine Frage von Herr Dr. Stiefelhagen.

Er bat mich zu berichten was ich zum Thema „Zwänge“ weiß?

Ich erzählte all das, was mir in diesem Moment eingefallen ist. In Stichpunkten:

Unterscheidung: Zwangsgedanken-Zwangsimpulse-Zwangshandlungen-Zwangsrituale, Diagnosekriterien

Ich wurde zu diesem Thema weiter gefragt, was das Besondere bei o.g. Patienten wäre und wie sich der Leidensdruck äußern würde?

Meine Antwort:

Sozialer Rückzug, Verlust von Arbeitsplatz und Freizeitaktivitäten, Verlust von Lebensqualität und Lebensfreude, Alkohol-Missbrauch und Suizidalität. Auf die Frage, was ich mit dem Patienten machen würde, antwortete ich, dass ich ihn an einen Verhaltenstherapeuten weiterleiten würde und an einen Psychiater, da bei Zwängen auch Antidepressiva helfen.

Wenn es bei mir ein wenig „hakte“, half Herr Dr. Stiefelhagen mir sehr wohlwollend auf den richtigen Weg. Während meiner Erläuterungen bekam ich immer wieder non-verbale Signale, dass meine Erläuterungen richtig seien.

Danach gab Dr. Stiefelhagen ab, an die Heilpraktikerin, die mir folgenden Fall schilderte:

 

Eine 69 Jahre alte Frau kommt zu ihnen in die Praxis. Sie ist sehr sportlich, sehe nicht so aus, als sei sie bereits 69 Jahre alt und klagt über Schwindel. Was machen Sie mit Ihr?

Ich fragte zunächst nach, ob sie bereits beim Arzt gewesen sei, um organische Ursachen auszuschließen. Dies wurde bejaht. Dann fragte ich genauer nach, welche Symptome es noch gäbe, ob die Frau Drogen, Medikamente oder Alkohol zu sich nehmen würde. Die HP erklärte, die Frau würde so täglich 1-2 Glas Rotwein trinken. Dies aber schon seit Jahren. Keine Drogen oder Medikamente. Weiter wurde mir erklärt, dass die Frau täglich laufen müsse. Auf meine Frage nach besonderen Lebensereignissen und besonderen Stimmungen, antwortete die HP, die Patientin hätte bis vor einem halben Jahr noch gearbeitet und dann sei ihr Job „wegrationalisiert“ worden. Dies sei für die Patientin auch vollkommen in Ordnung gewesen. Es gab bzgl. der Stimmungen keine Besonderheiten zu berichten.

An dieser Stelle hing ich dann etwas in der Luft. Die HP fragte mich, ob ich eine Verdachtsdiagnose hätte.

Ich fragte nach einer Zwangsstörung, dies wurde verneint und ebenso wurde eine Anpassungsstörung verneint. Ich gab nochmal den Hinweis auf ggfs. eine weitere Fachärztliche Abklärung des Schwindels beim HNO.

Ich wurde ein wenig nervös, denn ich hatte zunächst keine klare Idee einer Verdachtsdiagnose. Ich habe mich dann an den Elementarfunkionen des psychopathologischen Befundes entlang gearbeitet und mich bemüht, sehr strukturiert zu erfragen, was es weiter sein könnte.

Irgendwann waren dann aus meiner Erfragung nur noch „Ängste“ möglich. Dies war die korrekte Diagnose. Die HP forderte mich auf, zu erzählen was ich über Angststörungen wisse.

Meine Antwort: Erklärung von Agoraphobie, Soziale Phobie, Generalisierte Angststörung und den spezifischen Phobien, Behandlung durch Verhaltenstherapie, auch hier Hinweis auf Psychiater. Außerdem erklärte ich, dass es ebenso häufig zu Depressionen kommt in diesem Zusammenhang und daher auch auf Suizidalität zu achten sei.

Die HP erklärte die Frau sei akut suizidal, was ich nun tun würde?

Meine Antwort: Versuche, dass sie einer freiwilligen Einweisung zustimmt, wenn nicht dann Zwangseinweisung, mit Hinweis auf konkrete Verfahren in meinem Wohnort.

Sie wollte auch wissen, wer die Einweisung veranlasst?

Ich antwortete, der Psychiater. Durch eine weitere Rückfrage an mich, war mir klar, sie wollte auf den Richter hinaus. Diese Antwort gab ich dann auch.

Damit war meine Prüfung nach ca. 20-25 Minuten beendet.

 

Die vorsitzende Ärztin sagte, da sich alle Prüfer so entspannt zurücklehnen würden, wäre es für sie das Zeichen, dass ich bestanden hätte und mir wurde gratuliert.

 

Das Feedback der Prüfungskommission war:

Ich hätte sehr strukturiert geantwortet und es wäre deutlich geworden, dass ich viel Hintergrundwissen habe. Dass ich nicht gleich eine Diagnose in der Fallgeschichte wusste, war nicht von Nachteil. Schließlich hätte man in der Praxis auch nicht immer sofort eine Diagnose. Die HP merkte noch an, dass ihr sehr gut gefallen habe, dass ich im Rahmen der Erläuterungen über die Ängste auf die häufig begleitenden depressiven Symptome und die Suizidalität eingegangen sei. Auf den Fall bezogen erklärte sie noch kurz, dass Schwindel eines der häufigsten Angstsymptome sei.

 

Ich wünsche allen Prüflingen viel Erfolg für die mündliche Prüfung!