Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie

Main-Kinzig-Kreis - November 2013

 

Geprüft wurde ich von dem Amtsarzt, einem Psychiater und einem Beisitzer.

Die Atmosphäre war sehr angenehm.

Die Prüfung begann gleich mit Fragen zur gesetzlichen Grundlage Für den HPP, dem Arzneimittelgesetz und anderen. Es kamen Fragen über die Voraussetzungen für die Tätigkeit eines Heilpraktikers für Psychotherapie. Zudem wurde Unterbringung und Betreuung im Hinblick auf Handlungen mit Eigen- und Fremdgefährdung abgefragt.

Der Psychiater stellte die nächsten Fragen bezüglich der Vorgehensweise von Eintreten des Patienten in meine Praxis bis zu Diagnosenstellung.

Es folgte ein Fallbeispiel:

Eine 62-jährige Frau besucht ihre Praxis. Der Grund dafür ist ein „Zwicken“ überall, zudem fühlt sie sich beobachtet und infolgedessen auch beeinträchtigt.

Zur Diagnosenstellung wird eine psychopathologische Befunderhebung benötigt.

Danach sollte ich drei formale Denkstörungen benennen und erklären.