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Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie im April 2014
Gesundheitsamt Düsseldorf
Gedächtnisprotokoll mündliche Prüfung April 2014 Gesundheitsamt Düsseldorf
Anwesend: Amtsarzt, Psychologin des Gesundheitsamtes, 2 Heilpraktiker, Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes
Die Prüfung war mein zweiter Versuch. Bereits im Herbst 2013 war ich nach bestandener schriftlicher Prüfung zu Recht in der mündlichen Prüfung durchgefallen, weil ich in zwei von drei Fällen falsche Diagnosen gestellt habe und damit für die potentiellen Klienten zur Gefahr geworden wäre.
Nun also ein neuer Anlauf:
Die Psychologin begann. Ich sollte erneut mein Therapieverfahren benennen und erklären. Sie fragte, welche Krankheitsbilder ich mit der klientenzentrierten Gesprächstherapie nach Rogers behandeln könnte.
Nun kam sie direkt zum ersten Fall:
Ein 16-jähriges Mädchen kommt in Begleitung ihrer Mutter in meine Praxis. Das Mädchen hatte in der Schule vor allem die Noten 1 und 2, jetzt ist sie auf 4 und 5 abgerutscht. Sie hat ständig Konflikte, besonders mit der Mutter, und zieht sich mehr und mehr zurück. Außerdem mag sie nicht mehr in der häuslichen Gemeinschaft an den Mahlzeiten teilnehmen bzw. essen.
Wie gehe ich vor? Welche Diagnose stelle ich?
- psychopathologischer Befund
- Anamnese
- med. Abklärung
- allg. Situation in der Schule und Klima in der Familie
Ich hatte mich auf eine Essstörung eingeschossen, nachdem ich darum gebeten hatte, annehmen zu dürfen, dass es sich um eine 18-Jährige handelt, da ich nur Erwachsene behandeln darf. Die Psychologin bohrte aber immer weiter, dass ich einen Punkt im psych. path. Befund vergessen habe. Eine Essstörung liege nicht vor.
Sie hatte viel Geduld und endlich kam ich drauf: Sucht! Das hatte ich vergessen und damit war die Diagnose klar: Cannabis, das Mädchen kifft.
Ich wollte anfangen, alle ICD-10 Suchtkriterien aufzuzählen. Die Prüferin winkte aber ab und sagte, dass sie auf etwas anderes hinauswolle: Die Cannabispsychose. O-Ton: Dann haben die Kids irgendwann aufgehört, das Zeug zu konsumieren, aber unter ihrer später einsetzenden Psychose leiden sie weit länger, als dass sie gekifft haben. Sie wollte, dass ich die Jugendliche sehr ausgiebig darüber aufkläre.
Sie gab weiter an den Heilpraktiker:
Er wollte das detaillierte Vorgehen bei einem suizidalen Klienten wissen, der sich weigert, in die Klinik zu gehen. Das ganze Thema Zwangseinweisung mit Paragraphen und Gesetzesgrundlagen.
Er führte den Fall noch weiter: Besagter Klient kommt nach etwa 6 Monaten mit einem Blumenstrauß zu mir und sagt, dass es nett war bei mir, aber er jetzt die Therapie abbrechen möchte. Er wollte wissen, ob ich den Klienten ohne weitere Fragen ziehen lasse und die „Ruhe vor dem Sturm“ bei erneuter Suizidalität übersehe oder ob ich den Klienten auffordere, ein ausführliches Gespräch zu führen. Es reichte ihm, dass ich sagte, diesen Patienten nicht ohne weitere Fragen ziehen zu lassen.
Die zweite Heilpraktikerin übernahm:
Sie wollte die Ursachen für Depressionen wissen. Sie war nach wenigen Minuten zufrieden.
Nach 30 Minuten Prüfung und drei Minuten Warten wurde mir gratuliert – diesmal hatte ich bestanden und ein Lob bekommen, dass diese Prüfung mit der ersten nicht zu vergleichen war und sie nun überzeugt seien, ich würde eine gute Heilpraktikerin für Psychotherapie sein. Besonders habe ihnen gefallen, dass ich bei allen Diagnosestellungen sattelfest war, wenn es um die ärztliche Abklärung der Störungen ging und die Beurteilung der Suizidalität.
Ich habe beim ersten Mal viel zu voreilig (falsche) Diagnosen gestellt und mir dieses Mal fest vorgenommen, den bereitliegenden Zettel für Notizen und Symptome zu nutzen, während die Fälle vorgetragen wurden. Dadurch konnte ich Zeit gewinnen und mich sortieren, damit ich nicht wieder Gefahr laufe, vorschnell zu antworten.
Es hat sich gelohnt, einen zweiten Versuch zu wagen, auch wenn die Aufregung noch größer war, als vor der ersten Runde. Am Ende hatte ich das Gefühl, dass die Prüfer es honorieren, wenn man nicht aufgibt, sondern den Biss hat, es erneut zu wagen.