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Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie April 2012

LRA München

Am 25.04.2012 um 10:20 Uhr hatte ich meine mündlich Prüfung im LRA München. Hierzu mein Gedächtnisprotokoll.

Es waren zwei Prüfer anwesend, männlich und weiblich, leider habe ich die Namen in der Aufregung nicht so recht verstanden. Die beiden waren wirklich sehr freundlich. Sie haben auch meine Aufregung bemerkt und erst mal versucht, mich etwas zu beruhigen, auf eine nette, lustige Art. Das hat natürlich gleich die Stimmung verändert.

In der ersten Frage wollte sie wissen, was ich in meinem Heimatort mit dem Heilpraktiker anfangen möchte, und wie ich dazu gekommen bin, die Heilpraktikerprüfung abzulegen. Dies habe ich dann beantworten, habe mich aber nicht auf ein spezielles Thema festgelegt.

Nach dieser Frage klingelt das Handy von dem Prüfer, fand ich irgendwie merkwürdig, hat es aber auch ein wenig natürlich gemacht. Er spricht mit seiner Kollegin, entschuldigt sich kurz und verlässt das Zimmer.

Sie befragt mich allein weiter, mit folgender Frage:
„Erklären Sie mir bitte das Unterbringungsgesetz“.
Ich hab noch mal kurz nachgefragt, was sie im Speziellen meint.
Dann meine Antwort: „Das Gesetz ist dazu da, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen.“ Ich wollte gerade ansetzen weitere Erklärungen abzugeben, als sie mich unterbricht und fragt, „ob es nur für die öffentlich Sicherheit und Ordnung da ist?“ – Die verneine ich und sagte dazu, dass es natürlich auch um die betroffenen Personen und deren Gesundheit gehe. Ich erkläre den Ablauf kurz und erwähne dabei auch den psychiatrischen Notfall.

Dann fragt sie, „Für welche Personen das Gesetz gilt?“
Antwort: „Psychisch Erkrankte, organische Erkrankungen mit psychischen Folgen, Personen mit Behinderungen.“

Sie sagt, dass noch eine Gruppe fehle – mir fällt dazu nicht gleich etwas ein, sie gibt eine Hilfestellung: „Denken sie mal an junge Leute und Party“, meine Antwort: „Personen mit Suchterkrankungen, wie z. B. Alkohol und Drogen.“

Sie schildert einen Fall: „Ein junger Mann kommt in Ihre Praxis, nicht so jung wie die Jugendlichen, die Party machen, so um die 25–30 Jahre, setzt sich hin, und sagt: ‚das eine will ich gleich mal klar stellen, ich bin Napoleon und ich bin hier verantwortlich für die Schlacht’.“
Antwort: „Hier gehe ich von einer Schizophrenie aus, mit Wahnvorstellungen und ICH-Störungen. Diesen Patienten kann ich nicht behandeln, er muss in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden. Hierbei handelt es sich um einen psychiatrischen Notfall und ich informieren den SPD oder rufe die 112 an“
Fall weiter: „Jetzt sagt der Patient, er ist Napoleon und in seinem Auto hat er genug Waffen und Sprengstoff um diese Schlacht zu organisieren“

Antwort: „Hier informieren ich direkt die Polizei.“

Ihre Antwort: „Richtig, und wie ist nun der weitere Ablauf? Was passiert mit dem Patienten?“

Meine Antwort: „Die Polizei wird ihn nun als akuten Notfall (akute Bedrohung – einstweilige Verfügung) in eine psychiatrische Klinik bringen, nun muss innerhalb von 24 Stunden ein Richter die Unterbringung beschließen. Der Richter wird den Patienten, und einen Betreuer für gesundheitliche Fragen, wenn es einen gibt, persönlich anhören. Die Klinik erstellt ein Gutachten, was dem Richter vorgelegt wird – dieser beschließt dann.“

Frage: „Bei Gericht gibt es viele Stellen, welche ist hierfür zuständig?“
Antwort: „Vormundschaftsgericht“

Frage: „Sehr gut, jetzt ist aber Freitagabend – was passiert nun, wird bis Montag gewartet?“
Antwort: „Nein, ein Beschluss muss innerhalb von 24 Stunden ergehen“.

Frage: „Aber nun sind ja alle im Wochenende, was ist denn nun?“
Antwort: „Ich gehe davon aus, dass es dafür einen Notdienst gibt!“
Ihr Kommentar: „Davon gehe ich auch aus – das ist sogar ganz bestimmt so“ – sie erklärt mir genau den Notdienst.

Der Prüfer kommt wieder herein – sie sagt ihm, dass das Unterbringungsgesetz, inkl. Napoleon hervorragend war!

Er stellt mir die nächste Frage: „Da sie ja betrieblich mit vielen Persönlichkeiten zu tun haben, nennen sie mir bitte Persönlichkeitsstörungen.“
Antwort: „Ich fange an aufzuzählen – paranoide, schizoide“ – Er unterbricht mich, und bittet mich, zu den Störungen zwei, drei Stichpunkte dazu zu sagen.“
Antwort: „Paranoide – misstrauisch, alle sind gegen ihn“ Bei der schizoiden musste ich kurz passen, sage das auch und wechsele zu einer, die ich kenne – ängstliche PS – verschiedene Ängste, kaum sozial Kontakte“ –
Zwischenfrage: „Was machen diese Menschen?“
Antwort: „Vermeiden – ängstlich vermeidende PS“, dann „Abhängige – treffen keine Entscheidungen, lassen Personen in ihrem Umfeld entscheiden“.

Die Prüferin lehnt sich zurück, verschränkt die Arme hinter den Kopf, und rezitiert: „Spieglein, Spieglein an der Wand …“ Ich erwähne die „narzisstische PS“.
Er sagt: „Da fehlt doch noch eine, oder?“ Sie macht eine schneidende Handbewegung über ihren Arm und sagt: „Ritze, ritze!“ Ich sage sofort: „Borderline – emotional instabile PS“. Sie erklärt mir, wie anstrengend solche Mädchen im Umgang sind.

Fall: „Eine Frau kommt mit Ihrer Mutter in die Praxis. Sie hat zwei Kinder, einen Jungen von 3 Jahren und eine Tochter, zwei Wochen alt. Sie erklärt ihnen, dass sie total erschöpft ist und nichts mehr auf die Reihe bekommt, auch ihr Junge ist so anstrengend, dass sie es nicht mehr schafft, sich um ihn zu kümmern, und überhaupt, wenn sie ihre Familie nicht hätte, wäre sie hoffnungslos verloren.“
Antwort: „Nach dem Allgemeinzustand, den sie beschrieben haben, und durch die Tatsache, dass Ihr zweites Kind erst zwei Wochen alt ist, gehe ich von einer Wochenbettdepression aus.
Frage: „Können sie dieser Frau helfen?“
Antwort: „Ich denke in dieser akuten Situation nicht, zumal hier auch eine Suizidalität vorliegen könnte, welche ich direkt ansprechen würde, außerdem muss sie medikamentös eingestellt werden.“
Frage: „Was würden Sie dieser Frau raten?“
Antwort: „Behandlung durch einen Facharzt, besser noch stationäre Behandlung in einer Klinik“
Fall weiter: „Die Frau kommt abermals in Ihre Praxis und erzählt ihnen, dass sie nachts jetzt immer ganz starr ist und sich nicht bewegen darf, denn in der oberen rechten Ecke Ihres Schlafzimmers sitzt eine Hexe, die ihr befiehlt, starr liegen zu bleiben, sich nicht zu bewegen, bis die Sonne aufgeht und diese Sonne in ihr Zimmer strahlt“
Antwort: „Depressiver Wahn“
Reaktion: „Was ist denn die Steigerung einer Wochenbettdepression?“
Ich kann hierauf keine Antwort geben, mir fällt es nicht ein! Das Brett vorm Kopf ist da.
Er hilft mir mit der Betonung auf Wochenbettpsy…, aber mein Brett ist immer noch da, er betont es noch mal und fängt an das Wort zu beenden, und ich stimme mit ein – Wochenbettpsychose.
Im Nachgang erklärt sie mir es noch mal.
Dann schauen die Beiden sich an und nicken sich kurz zu.
Er macht demonstrativ auf den Bogen ein Kreuz bei „BESTANDEN“ – und sagt mir, „Na dann, dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Ausübung des Heilpraktikers beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie“
Die Beiden stehen auf und reichen mir die Hand. Ich kann es nicht fassen – ich hab bestanden, lass es mir noch mal bestätigen.

Die Beiden waren wirklich toll und sehr, sehr nett, das hab ich auch noch mal erwähnt, wie toll sie das gemacht haben, er sagt mir, dass ich es sehr toll gemacht habe.

Tja, was soll ich sagen – ICH HABS GESCHAFFT!! – und ich kann es immer noch nicht fassen!