Heilbronn I, II, III

Mündliche Überprüfung April 2010 Gesundheitsamt Heilbronn:

Habe am 22. April 2010 die mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt Heilbronn bestanden. Die Prüfung lief nach meinem Empfinden sehr fair ab:

Als erstes sollte ich kurz meinen bisherigen Werdegang schildern und was ich nach der Prüfung vorhabe.

Dann wurde ich gefragt, was Affektive Störungen sind und wodurch diese gekennzeichnet sind (Stimmung, Antrieb …). Dann fragte einer der Prüfer, ob bei ihm eine affektive Störung vorliegen würde, wenn er heute einen schlechten Tag hätte (nein … / die gedrückte Stimmung muss mindestens seit zwei Wochen bestehen). Ich sollte noch die Kennzeichen einer Depression und einer Manie schildern.

Anschließend wurde mir ein Fall vorgelegt, der sich etwa so anhörte:
Eine 31-jährige Frau kommt in Ihre Praxis und erzählt, dass ihr Mann sie wahrscheinlich betrügen würde. Daraufhin sei sie ausgerastet. Allgemein wäre sie anderen Menschen gegenüber eher misstrauisch. Wenn sie sich ärgern würde, greife sie öfter zu Alkohol oder würde shoppen gehen.

Der Fall verwirrte mich ziemlich. Ich sollte eine Verdachtsdiagnose stellen.

Mir war die Schilderung zu kurz für eine Verdachtsdiagnose. Ich sagte, dass ich einen kompletten psychopathologischen Befund erheben müsste. Das sollte ich aber nicht. Die Prüferin wollte eine Verdachtsdiagnose aufgrund der vorliegenden Schilderung hören. Da äußerste ich den Verdacht auf eine Borderline-Persönlichkeitsstörung (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung). Das schien richtig zu sein. Die Prüferin wollte dann wissen, wie ich diese behandeln würde. Da fiel mir ein, dass es eine besondere Art der Verhaltenstherapie dafür gibt. Sie wollte aber darauf hinaus, was für Besonderheiten bei der Therapie der Borderline-Störung zu beachten sind. Meine Antwort war, dass man da viel Durchhaltevermögen braucht, da Personen mit dieser Störung Therapeuten evtl. erst idealisieren und später komplett abwerten. Dadurch darf man sich nicht aus dem Konzept bringen lassen, sondern muss dennoch die Beziehung halten und ruhig bleiben.

Mehr ist mir leider nicht eingefallen. Borderline war nicht mein Ding und ich geriet in Panik und wusste nicht mehr weiter.

Da übernahm der Prüfer wieder und fragte noch Allgemeines zu Persönlichkeitsstörungen, so z.B. ob man bei einem Jugendlichen, 14 Jahre, eine Persönlichkeitsstörung diagnostizieren könne. Das verneinte ich.

Persönlichkeitsstörungen manifestieren sich erst im frühen Erwachsenenalter.

Anschließend wurde ich aus dem Raum geschickt. Ich erlebte bange Minuten und war mir ziemlich sicher, dass ich durchgefallen bin und an dem Fall gescheitert bin. Anschließend bekam ich gesagt, dass es knapp war, ich aber bestanden hätte. Überglücklich nahm ich meine Erlaubnisurkunde in Empfang.

Ich habe die Prüfer sehr freundlich und fair gefunden. Bestimmt habe ich keine Glanzleistung abgeliefert und dennoch bestanden. Also, nur Mut, Ihr werdet es auch schaffen!