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Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie Juni 2019

Gesundheitsamt Krefeld

HPP Prüfung (mündl.) in Krefeld 18.06.19

Anwesend: Fr. Dr. Rößler (Vorsitz), H. Dr. Stiefenhagen (Psychiater), Frau Harz (oder so ähnlich?) (Psychologische Psychotherapeutin), eine Beisitzerin

Dauer: 20-25 Min

freundliche Atmosphäre

 

Dr. Stiefelhagen: Beginnen wir mir dem großen Thema Alkohol (Abhängigkeit). Was wissen Sie darüber?

- Alkoholikertypen nach Jelinek, Volkswirtschaftliche Bedeutung, Kennzeichen von Abhängigkeit, Entzugysymptome, Verlauf und Gefahren eines Entzugs  -

 

Dr. Steifelhagen: Angenommen, ein junger Mann kommt wegen einer depressiven Verstimmung zu Ihnen und im Gespräch gewinnen Sie den Eindruck, dass auch Alkohol möglicherweise ein Problem darstellt. Wie gehen Sie vor?

- Vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre, an CAGE Fragen orientiert die Alkoholabhängigkeit hinterfragen -

 

Dr. Siefelhagen: Nun erkennt der Mann, dass er evtl. doch ein Problem mit Alkohol hat und denkt über weitere Schritte nach. Was raten Sie ihm?

- Beratungsstelle aufsuchen, Angehörige einbeziehen, Selbsthilfegruppe kontaktieren, Hausarzt aufsuchen, über Konsequenzen des Trinkens aufklären -

 

Damit war Herr Dr. Siefelhagen fertig, nickte freundlich und zufrieden und gab an die Psychotherapeutin ab.

 

Psychotherapeutin: Sie sind also nun HPP und eine Frau kommt zu Ihnen. Was machen Sie im ersten Gespräch?

- Herausfinden, ob die Frau überhaupt in meine Hände gehört oder nicht, erstmal sie erzählen lassen, um einen ersten Gesamteindruck zu gewinnen, dann psychopathologischer Befund (sagen, was alles dazu gehört), Suizidalität abklären, dann noch einmal die Patientin frei erzählen lassen, ob es noch etwas zu ergänzen gibt, evtl. Behandlungsvertrag (wenn sie bei mir bleiben sollte), Personendaten aufnehmen, Vorgeschichte der Beschwerden erfragen, evtl. Hausarzt oder Psychiater und mich von der Schweigepflicht entbinden lassen,  Datenschutzerklärung (hier wurde gezielt nachgefragt). Vergessen hatte ich zu erwähnen, dass ich auch nach einer evtl. Medikamenteneinname frage, worauf Sie mich nach der Prüfung freundlich hinwies.

 

Dann war auch sie mit Ihren Fragen fertig und machte auf mich einen zufriedenen, Eindruck (Lächeln, entspannte Körperhaltung).

 

Nun hatte Fr Dr. Rößler noch eine Frage:

 

Dr. Rößler: Noch einmal zu dem Patienten (mit dem Alkohol) von vorhin. Nun nehmen wir an, dieser Mann hat einen sehr starken Willen und macht einen disziplinierten Eindruck. Er möchte gerne aufhören, Alkohol zu trinken, will aber nicht in eine Klinik. Was raten Sie ihm?

- Sage ihm, dass das keine gute Idee ist, dass es aber in sehr seltenen Fällen möglich sei (zB wenn die Ehefrau evtl Krankenschwester wäre und er in sozial stabilen Verhältnissen lebt etc.) -

 

Dann wurde ich rausgebeten und nach Beratung teilte mir Fr. Dr. Rößler mit, dass ich durchgefallen sei. Bei mir sei definitiv ein gutes Wissen vorhanden, dass sei alles in Ordnung gewesen, aber ihre Schlussfrage hätte ich falsch beantwortet. Ein Entzug gehört immer in die Klinik und ich dürfe niemals jemandem „erlauben“, einen Entzug zu Hause zu versuchen. Das könne lebensgefährlich für den Patienten sein.

Ich habe noch versucht zu erklären, dass ich ein anderes Patientenbild im Kopf hatte (eher einen schädlichen Gebrauch als eine schwere körperliche Abhängigkeit, was natürlich „mein Film“ war, weil der Patient als stabil, willensstark und sozial voll integriert beschrieben wurde), aber daraufhin bekam ich den (freundlichen) Hinweis, dass der Patient über die Menge seines Alholkonsums lügen könne und ich ihm raten müsse, so lange weiterzutrinken, bis er einen Platz in einer Klinik bekommt.

 

Allen Mitprüflingen alles Gute!!