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Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie November 2010

Gesundheitsamt München-Land

Nach der Begrüßung wurde ich aufgefordert, meinen Werdegang kurz darzustellen, wie ich in Zukunft arbeiten will und wie ich mich auf die Prüfung vorbereitet habe. Ich habe das wie zuvor vorbereitet erzählt, incl. einem Beispiel:

Ich will vor allem präventiv arbeiten, d.h. mit Gesunden und leicht Kranken wie z.B. leichte Depressionen oder beginnender Burnout. Ich habe div. Selbsterfahrungen (mein Spektrum kurz aufgezählt) und eine dreijährige Ausbildung in Rückführungen, die anderthalb Jahre Assistenz und supervidierte Arbeit einschließt. Auf die Prüfung selbst habe ich mich durch Eigenstudium vorbereitet.

Damit waren die Prüfer zufrieden. Ich kann es Euch empfehlen, Euch selbst ein Beispiel vorab zurechtzulegen, das Eure Zielgruppe und Arbeitsweise illustriert. Bei mir hat sich die Atmosphäre danach entspannt, weil für die Prüfungskommission klar wurde, dass ich mir darüber Gedanken gemacht habe und es klar habe.

Danach bekam ich eine Fall, den ich als ausgedrucktes Blatt erhielt und der zusätzlich laut vorgelesen wurde, so dass ich in dieser Zeit schon nachdenken konnte und mit Notizen im Blatt machen konnte, welche Symptome auf welche Verdachtsdiagnosen hinweisen. Der Fall war relativ lang und ging ungefähr so:

Ein 32-jähriger kommt in meine Sprechstunde und sagt: „Mir geht es nicht gut. Meiner Freundin geht es noch schlechter, deswegen muss ich sie unterstützen und arbeite sehr viel. Sie hat Schulden in der Drogenszene, deswegen arbeite ich 10-12 Stunden am Tag, damit ich ihr Geld geben kann. Ich bekomme aber nur 7 Stunden von meinem Chef bezahlt. Meine Freundin bleibt manchmal nachts weg und sagt mir nicht, was sie macht oder wo sie war. Ich mache mir viele Sorgen.

Meine frühere Freundin hat mich verlassen, das kann ich verstehen. Ich bin ja wirklich nicht so toll. Mein Auto ist auch kaputt, und ich habe das Geld für eine Reparatur nicht, die würde 1700 Euro kosten. Meine Eltern haben das Geld und würden es mir auch gerne geben, aber ich will sie nicht fragen. Ich könnte Ihnen noch viel mehr erzählen, das geht schon seit 15 Jahren so. Aus lauter Angst unternehme ich schon gar nichts mehr. Können Sie mir etwas geben, damit ich besser schlafen kann?“

Ich habe dann mögliche Differentialdiagnosen für die angegebenen Symptome genannt (noch jeweils etwas ausführlicher, hier nur die Stichwörter):

  • Angst, Ängstlichkeit: Generalisierte Angststörung, ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung, abhängige Persönlichkeitsstörung
  • Vermeidungsverhalten: Agoraphobie
  • gedrückte Stimmung: Depression
  • zusätzlich abzuklären: Alkohol/Drogen, Suizidalität, organische Ursachen

Ich musste mich dann gar nicht auf eine Verdachtsdiagnose festlegen, sondern sollte für alle die passenden Therapieformen benennen und in Stichworten erläutern (sowohl medikamentöse als auch psychotherapeutische Möglichkeiten). Dabei wurde alles aufgegriffen, was ich sagte, beispielsweise sollte ich die beiden Persönlichkeitsstörungen skizzieren. Und meine Aussage, dass ich mich nicht darauf verlassen will, ob mir der Klient zum Thema Drogengebrauch die Wahrheit sagt und ich mit ihm vereinbaren will, dass er sich einem Drogentest unterzieht, führte zur Gegenfrage, zu welchem Facharzt ich ihn denn dafür schicken würde und wie Drogentests durchgeführt werden. Es war aber dann völlig ok, dass ich da ziemlich rumgeraten habe (Haaranalyse? Nein, Urinprobe. Und Alkohol? Wir einigten uns mit Unterstützung der Prüfer auf Leberwerte.). Ich kann nur sagen: überlegt euch gut, welche Stichworte ihr den Prüfern gebt. Wenn es zu organisch/medizinisch wurde, habe ich klar gesagt, dass ich das nicht weiß und es wurde mir nicht negativ angerechnet (Handelsnamen von SSRIs etc.).

Danach kamen noch Fragen zum Fall, von denen ich nur noch eine weiß:

  • Würden Sie dem Patienten ein Schlafmittel geben (wenn Sie berechtigt wären, es zu verschreiben)? Ich habe dann verneint, weil die Schlafstörungen vermutlich Ausdruck einer anderen psychischen Erkrankung sind und erst, wenn nach der Behandlung z.B. der Angsterkrankung noch weiterhin Schlafstörungen vorliegen, ich von einer primären Insomnie ausgehe. Zusätzlich ist der Sucht-/Drogenkontext noch nicht abgeklärt und die gängigsten Schlafmittel (Benzodiazepine) haben ein Suchtpotential.

Abschließend hat mich die Amtsärztin zum Unterbringungsgesetz befragt, worauf ich den Ablauf einer Zwangseinweisung kurz geschildert habe. Hier war wieder gesunder Menschenverstand gefragt: „Und wenn der Richter am nächsten Tag entscheidet, dass keine Unterbringung gerechtfertigt ist?“ Darauf habe ich geantwortet, dass derjenige dann frei ist und nach Hause gehen darf, dass aber in jedem Fall vorher Beratungsgespräche stattfinden sollen, damit der Mensch Hilfestellungen angeboten bekommt.

Nach kurzer Beratung hatte ich dann bestanden und war sehr erleichtert und glücklich!

Ein Wort noch zur Atmosphäre: die Prüfer waren sehr freundlich und haben durch klare Nachfragen mir vieles erleichtert (Gibt es Agoraphobie nur mit Panikattacken?). Die Prüfung ist nicht geschenkt, aber sie ist fair und wir haben alle ein Interesse daran, dass Heilpraktiker die psychiatrischen Grundlagen beherrschen.