Karlsruhe I, II, III, IV, V

 

Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie 
Juni 2019

Gesundheitsamt Karlsruhe

 

Leider bin ich durchgefallen. Schon beim ersten Fall hatte ich so eine Schere im Kopf: Posttraumatische Belastungsstörung! Darf ich nicht behandeln! Ja, so hatte ich das gelernt. Und dann sagte ich: Überweise ich an Verhaltenstherapeut. Somit ging ich gar nicht groß auf den Fall ein, sondern erzählte, was ich mit dem Klienten machen kann, BIS er den Termin beim VT hat!

Auch der zweite Fall war so. Panikattacken! Auch der muss zum VT. So stand es in meinen Lehrbüchern. Weiterleiten, ablehnen, dass waren aber genau die falschen Antworten. Alles, alles kann und soll vom HPPsy behandelt werden, sagten mit die Prüfer. Und ablehnen, weiter schicken ist eben FALSCH! Somit reichte es bei mir leider nicht. Trotz großem Wissen, tja, Pech.

Für alle, die in Karlsruhe ihre mündliche Prüfung noch vor sich haben: Fälle lernen und immer wieder durchgehen. Wissen wurde nur in Verbindung damit gefragt. Und eben die realistischen Fälle! Schizophrene kommen wohl kaum in die Praxis, z.B. Leute mit „Korsakow“ auch nicht!  Und ALLES darf vom HPPsy behandelt werden, ALLES! Viel Glück!