Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie Dezember 2011
Gesundheitsamt Nürnberg
Hier mein Bericht über die mündliche Prüfung in Nürnberg:
Das Gremium bestand aus einem Psychologen, der Amtsärztin und einer weiteren Ärztin, die alle sehr freundlich waren. Zuerst wollten Sie wissen, warum ich Heilpraktikerin werden möchte. Dann darf man sich einen Umschlag aus ca. 15 auswählen, in dem die Aufgaben und Fallbeispiele stehen. Ich versuche Sie nun so genau wie möglich wieder zu geben.
1. Fallbeispiel: Wie sehen die Präsuizidalen Krisen aus
→ habe daraufhin das Präsuizidale Syndrom von Ringel genannt und detailliert beschrieben
Frage: Wie können Sie einschätzen wie akut die Suizidalität ist?
→ habe die Phasen nach Pöldinger erklärt und es wurde nachgehakt, welche Fragen ich genau stellen würde
Frage: Wenn sie nun herausgefunden haben, das die Person akut suizidal ist, was tun Sie?
→ entweder freiwillige Einweisung (muß aber sichergestellt sein) oder Zwangseinweisung (Polizei)
2. Fallbeispiel: Ein Patient kommt zu Ihnen und sagt, er möchte von seiner Sucht weg kommen. Wie gehen sie vor? Suchen sie sich dafür eine Sucht raus. Wie finden Sie raus, wie fortgeschritten die Sucht ist.
→ habe Nikotin genommen und über die psychischen und physischen Entzugssymptome gesprochen. Dann mögliche Therapien erläutert.
3. Fallbeispiel: Eine 34 jährige Frau kommt mit Ihrer Mutter zu ihnen. Die Tochter beschreibt unterschiedliche Symptome und behauptet zum Schluss, dass ihre Mutter doch bestimmt an einer Altersdepression leide.
→ man mußte erkennen, daß es sich nicht um eine Altersdepression handelt sondern eher einer Demenz (bzw. Alzheimer). Habe den Unterschied genau erklärt (um so weniger Nachfragen kommen)
Frage: Wie können Sie das noch ganz einfach vor Ort raus bekommen?
→ habe Uhrentest und einen weiteren Test erklärt
Frage: Was gibt es außer der Alzheimer Demenz für andere Demenzen?
→ sie haben mich bei der Vaskulären gestopt und Ursachen, Verlauf, Risikofaktoren, erfragt
Frage: Was würden Sie jetzt noch tun?
→ wichtig!! die körperliche Abklärung nicht vergessen, da evtl. reversibel
Der letzt Teil der Prüfung wurde von der Amtsärztin durchgeführt (Fragen nicht aus dem Umschlag d. h. die bekommt wohl jeder gestellt) und handelte von den rechtlichen Vorschriften.
- Warum stellt man eine Person unter Betreuung?
- Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung?
- Was darf der „große Heilpraktiker“ alles nicht tun?
- Dürfen sie in der Praxis eines Arztes arbeiten?
- Dazu kamen dann immer noch ein paar Detailfragen.
Danach wurde ich kurz vor die Tür geschickt und habe dann bescheid bekommen: Bestanden!!!