Mainz I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XII
mündl. Prüfung Mainz im Oktober 2004
Die Prüfungsdauer beträgt in Mainz 60 Minuten. In diesen 60 Minuten hatte ich nicht die Möglichkeit mein Gesamtwissen das für die Prüfung gefordert ist, noch mein Nicht-Wissen zu beweisen. Konkret möchte ich sagen, ich wurde von der Prüferin an einem Thema, an einem Satz in dieser Zeit festgehalten, was die Verhaltenstherapie betraf. Es ging um Angsthierarchie bei einem Klienten der doch nochmal Angst bekommt beim therapeutischen Vorgehen. Nach 45 Minuten wurde ich hinaus geschickt und dann bekam ich die Begründung weshalb ich die Prüfung nicht bestanden hätte: Zum einen bestätigte sie mir, dass ich schon die richtigen Stichworte gegeben hätte, ich jedoch trotzdem das Wesen der VT und eben auch nicht das Wesen der Angsthierarchie erfasst hätte, denn der Verhaltenstherapeut ginge einen Schritt zurück wenn der Klient wieder Angst bekäme, aber das würde er dem Klienten nicht sagen, denn diesen "linearen Plan" hat der Therapeut alleinig im Kopf, da bespricht er nämlich gar nichts mit dem Klienten und ihre Begründung dazu war: "denn dann würde der Therapeut zeigen dass er unsicher ist, bzw. das vermittelt den Klienten dass sein Therapeut unsicher ist". Meine Antwort dazu war, dass ich sehr wohl das Wesen erkannt hätte, und ihr in meinen Worten das Zurück gehen geschildert hätte, nur hätte ich nicht ihre gewollten Worte formuliert und was ich tatsächlich nicht wissen konnte ist, dass der Therapeut seine weitere Vorgehensweise nicht dem Klienten gegenüber verbalisiert, und ich würde einen Phobiker grundsätzlich erst einmal auf die VT hinweisen die dazu anders vorgeht. Ihre Antwort war, ich hätte mich genauestens in den anderen Psychotherapien auszukennen Meine Punkte zu dieser Art von mündlicher Prüfung sind nun - dass sich kein Überblick über mein Gesamtwissen verschafft wurde - dass die erste konkrete Frage so angelegt war, dass ich schnell auf die VT zu sprechen kam (wogegen ja auch nichts einzuwenden ist) und ich ich wie oben beschrieben darin festgehalten wurde - es wurde nicht mein Abgrenzungs-, Differenzierungsbewußtsein sowie meine Fürsorgepflicht noch mein Verantwortungsbewußtsein geprüft - es wurde konkret Fachspezifisches verlangt das auch wiederum die individuelle Praxis der VT betraf (denn in der Literatur wird hauptsächlich das "mit dem Klienten erarbeiten der 'Angsthierarchie" betont....) - die Protokollführung war einseitig, denn das was mir nach der Beratung gesagt wurde bzw. das was ich selbst noch verbalisierte, wurde nicht mehr aufgeschrieben Das kurz zu einer mündlichen Hp-Prüfung die ich erlebte Leider ist bekannt, dass in Mainz "Erstlinge heraus geprüft werden (und nur Erstlinge mit Beziehungen eine Chance hätten)- es ist auch bekannt, dass je nach dem, welcher Prüfer dort sitzt, der Prüfling in dessen Fachbereich festgenagelt wird Ich hatte noch meine abgeprüfte Vorgängerin mit bekommen, die nach 50 Minuten herausgeschickt wurde (Beratung), und sie allerdings noch nicht im Praxiswissen, Konkret über Fallbeispiele geprüft wurde.... Meine Überlegungen sind Widerspruch einlegen - aber auf der anderen Seite möchte ich mich nicht noch einmal solch einer nichtobjektiven und nicht neutralen Prüfung stellen und daher meine Anfrage inwieweit es möglich ist, auch zum Beispiel in Karlsruhe erneut mein Glück zu versuchen... Meine Kolleginnen erlebten dort ein faireres Prüfungskollegium den Prüflingen gegenüber.