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Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie 2009

Gesundheitsamt Krefeld

Das war mein Fallbeispiel:

Eine Frau kommt zu Ihnen in die Praxis. Sie ist Arzthelferin, 25 Jahre alt, fasst die Tür nicht an und hält die Hände versteckt. Sie sagt, sie habe sich vor Jahren bei der Arbeit an einer Spritze gestochen. Sie hat seitdem fürchterliche Angst vor einer Hepatitisinfektion. Die Angst wird auch nicht weniger, sondern ist ihr ständig und überall hinderlich. Sie bringt es nicht über sich, in der Praxis einen Lichtschalter zu berühren, ebenso wenig könne sie als letzte die Praxis verlassen. Nach der Arbeit fährt sie mit dem Auto nach Hause, in ihrer Freizeit sei es ihr jedoch nicht möglich, den Wagen zu benutzen, in dem sie mit ihrer Arbeitskleidung gesessen hat. Ihre Familie mache es ihr auch schwer: die könnten nicht verstehen, dass sie sich nicht auf den Boden setzen sollen, über den sie ja auch mit ihren Arbeitsschuhe gegangen ist. Nach dem Duschen und Händewaschen fühlt sie sich besser, aber sie hat schon wieder fürchterliche Angst: Ihre Hände seien in letzter Zeit so rissig, d. h. besonders anfällig für Erreger!

Meine Antwort war: Zwangsstörung nach ICD-10, Waschzwang. Differenzialdiagnose Angststörung, Dissoziative Somatoforme Störung. Abklärung der Suizidalität wichtig. Therapie: Expositionstraining.

Ende der Überprüfung – BESTANDEN