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mündl. Prüfung München im Mai 2004

Hier ist mein Fall aus der Prüfung:

Eine Frau, 45 bricht in Ihrer Wohnung zusammen. Im Haus ist es in einer Wohnung unter ihr zu einem Wasserschaden gekommen. Während ihrer Abwesenheit ist der Hausmeister in ihre Wohnung gegangen und hat dort die Rohre kontrolliert, jedoch kein schadhaften Stellen feststellen können. Jetzt will die Frau vom Hausmeister wissen, welche Rohre er angefasst hat, da sie sich ekelt und ihr die Vorstellung, nicht zu wissen, welche Rohre er angefasst hat, unerträglich ist. Die Frau hat eine Sehnenscheidenentzündung, das hat ihr Hausarzt diagnostiziert.

Die Frau lebt zurückgezogen, besonders mit Männern hat sie immer wieder Schwierigkeiten, da ?diese Saubären?, wie sie selber sagt, sich vor Betreten ihrer Wohnung stets gründlich duschen müssen. Generell legt sie größten Wert auf Sauberkeit und verbringt viel Zeit mit Putzen.

Ich habe den Prüfer nach der Fallschilderung nochmals nach der Diagnose der Sehnenscheidenentzündung gefragt.

Antwort: Ja, der Hausarzt hat eine Sehnenscheidenentzündung diagnostiziert und ihr empfohlen sich halt ruhig zu verhalten.

Weitere Fragen wurden nicht zugelassen.

Meine Diagnose war: Anankastische Persönlichkeitsstörung

Die vom Prüfer gewünschte Antwort wäre gewesen: Zwangsstörung

Begründung (und jetzt kommts): Die Frau ist nicht zusammengebrochen, weil der Hausmeister in der Wohnung war und etwas angefasst hat, nein, die Frau ist zusammengebrochen, weil sie aufgrund der Sehnenscheidenentzündung nicht putzen kann!

Zwischenzeitlich weiß ich, dass diese Frage (und alle möglichen Variationen) vom Prüfer Dr. Schubeck (zuständig für München-Land) äußerst gern gefragt wird, man kann also davon ausgehen, dass sie in den nächsten Prüfungen wieder dran kommt. Ansonsten wurde nach dem Betreuungsgesetz gefragt (Schubecks Lieblingsthema), was ich eingehend und richtig beantwortet habe. Als ich fertig war, kam die Nachfrage: Und was ist die Betreuungsbehörde? Hier musste ich passen, was aber für die Prüfung nicht ausschlaggebend gewesen wäre (beim Prüfer allerdings eine gewisse Genugtuung hervorrief).

Ich bin absolut für eine sorgsame und ordentliche Überprüfung, schließlich kann man hier in der Praxis schnell ziemlich viel Unheil anrichten. Aber halbwegs fair sollte es dann doch zugehen.

Herzliche Grüße aus Bayern

Ihre

K. E.