Tübingen I, II, III

Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie 26. November 2012

Gesundheitsamt Tübingen

Eigentlicher Prüfungstermin war für 12:10 Uhr vorgesehen. Da der Prüfling zuvor wohl früher fertig war, wurde ich von einem sehr freundlichen Heilpraktiker bereits um ca. 11:50 Uhr zu den Prüfern, der Amtsärztin Fr. Dr. T., einer Psychotherapeutin / Verhaltenstherapeutin Fr. Dr. ? gebeten.

Die Prüfer stellten sich mir zuerst kurz vor und dann hatte ich das Wort.

Über die Schilderung meiner beruflichen Tätigkeit und meinen Ausbildungsweg zur angehenden Heilpraktikerin für Psychotherapie hinaus, skizzierte ich noch kurz meine Zukunftspläne.

Dann bekam ich auch schon gleich einen Fall aus der Praxis einer der beiden Ärztinnen mit unterschiedlichen Symptomen eines jungen Mannes, die die beiden Verdachtsdiagnosen „Borderline-Persönlichkeitsstörung“ und „Soziale Phobie“ zuließen.

Da die mir geschilderten Angaben nicht für eine eindeutige Diagnose ausreichten, bemerkte ich dies und wies darauf hin, dass ich hier noch mehr Informationen benötigen würde.

Im weiteren Verlauf ergab sich dann die Diagnose einer Sozialen Phobie.

Es folgten weitere Fragen:

  • zur Borderline – Persönlichkeitsstörung – Merkmale und insbes. die hierfür angezeigte Therapie „Dialektisch behaviorale Therapie“ nach M. Linehan, kurze Beschreibung des Therapieverlaufs / Therapieziele
  • zur Prognose der Borderline-PS
  • zu Persönlichkeitsstörungen insgesamt (Beginn, Entwicklung, Heilung …)
  • Was fragen Sie einen Klienten, der zum ersten Mal bei Ihnen in der Praxis vorstellig wird?
  • Fragen zu den unterschiedlichen Anamneseformen
  • Alkoholismus / Abhängigkeit und Therapieverlauf (Kontakt- / Motivationsphase, Entgiftung, Entwöhnung, Nachsorge …) – wann / wie darf der HP-Psy behandeln?
  • Was darf der HP-Psy behandeln / was nicht?
  • Notfälle – welche ich kenne, u. a. Delir, Suizidalität
  • unterschiedliche Ursachen von Delir (z. B. Entzugsdelir, Delir bei Intoxikationen, unterschiedliche Erkrankungen, Kinder, Alte, Fieber …)
  • Was ist zu tun? – Suizidalität – Unterbringungsgesetz – Was mache ich als HP-Psy mit einem Klienten bei akuter Suizidalität – nach Kontaktaufbau zum Klienten – Zeit gewinnen – sofern er sich bereit erklärt, sich freiwillig in ein Krankenhaus einweisen zu lassen – nur einen Krankenwagen rufen; sofern er dies ablehnt, Polizei und Krankenwagen rufen …, in anderen Fällen z. B. Non – Suizidvertrag …

Die Überprüfung dauerte etwa 45 Minuten und fand in angenehmer Atmosphäre statt. Nach einer kurzen Wartepause auf dem Flur erhielt ich schließlich die frohe Botschaft: „Prüfung bestanden“ –

Die Prüfer habe ich als sehr freundlich, wohlwollend und fair erlebt.